Energienews


04.09.2025

Exakte Verbrauchserfassung bei zentralen Wärmepumpen ist ab Oktober Pflicht

Ab Oktober muss der Stromverbrauch zu Heizzwecken zentraler Wärmepumpenanlagen in Mehrfamilienhäusern so erfasst und abgerechnet werden, dass den einzelnen Parteien ihr jeweiliger Anteil zugewiesen werden kann.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Europa für Niedersachsen

Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspfl. Arbeitsplatzes nach Gründung, Nachfolge oder tätigen  Beteiligung an einem KMU der HWO