Energienews


13.11.2018

Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?

Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 189/17)

Europa für Niedersachsen

Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspfl. Arbeitsplatzes nach Gründung, Nachfolge oder tätigen  Beteiligung an einem KMU der HWO