Energienews


11.01.2026

Überschüssigen Solarstrom an die Nachbarn verkaufen

Hauseigentümer dürfen künftig den Solarstrom vom Dach unbürokratisch an ihre Nachbarn verkaufen. Dies erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz ab 1. Juni 2026 regional und unter klar definierten Bedingungen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

Europa für Niedersachsen

Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspfl. Arbeitsplatzes nach Gründung, Nachfolge oder tätigen  Beteiligung an einem KMU der HWO